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   BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88   

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https://dejure.org/1989,6589
BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88 (https://dejure.org/1989,6589)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88 (https://dejure.org/1989,6589)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - 1 BvR 1558/88 (https://dejure.org/1989,6589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Vereinsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierfür geltenden Voraussetzungen (BVerfGE 11, 6 >17 f.<; 22, 180 >216 f.<; 41, 291 >312<) liegen aus den vom Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend dargelegten Gründen vor.

    Eine solche Konsequenz kann im Hinblick auf die vom Grundgesetz geforderte reibungslose und vollständige Ausführung von Bundesgesetzen (vgl. BVerfGE 22, 180 >216<) von Verfassungs wegen nicht gefordert sein.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88
    Ohnehin obliegen Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts den Fachgerichten und sind einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88
    Das ist unabhängig von der Frage, ob ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör auch im Verwaltungsverfahren besteht, schon deswegen der Fall, weil ein etwaiger Verfassungsverstoß jedenfalls durch die - vom Beschwerdeführer auch wahrgenommene -Möglichkeit des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelzug geheilt wäre (BVerfGE 76, 363 >394< m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierfür geltenden Voraussetzungen (BVerfGE 11, 6 >17 f.<; 22, 180 >216 f.<; 41, 291 >312<) liegen aus den vom Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend dargelegten Gründen vor.
  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 1558/88
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierfür geltenden Voraussetzungen (BVerfGE 11, 6 >17 f.<; 22, 180 >216 f.<; 41, 291 >312<) liegen aus den vom Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend dargelegten Gründen vor.
  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Eine in der Folge erhobene Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 31. Juli 1989 (- 1 BvR 1558/88 - juris) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

    Unabhängig davon wäre ein Gehörsverstoß jedenfalls durch die Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren geheilt (vgl. § 45 Abs. 1Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 VwVfG; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. Juli 1989 - 1 BvR 1558/88 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Unabhängig von der Frage, ob ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör auch im Verwaltungsverfahren besteht, wäre ein solcher Gehörsverstoß jedenfalls durch die von der Klägerin wahrgenommene Möglichkeit des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren im Übrigen auch geheilt (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31. Juli 1989 - 1 BvR 1558/88 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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